Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt durch Kranken- oder Pflegekassen bzw. durch das Sozialamt oder Selbstzahler. Das Sozialgesetzbuch V regelt die Ansprüche der Krankenversicherung und das Sozialgesetzbuch XI die Ansprüche der Pflegeversicherung. Die Ökumenische Sozialstation St. Martin informiert und berät individuell, wie die einzelnen Leistungen finanziert werden.
Alle Leistungen werden von qualifizierten Mitarbeiterinnen erbracht, die regelmäßig fort- und weitergebildet werden. Da es unser Ziel ist, das Verbleiben in der häuslichen Umgebung auch bei schwerer Krankheit und Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen, ist die Ökumenische Sozialstation St. Martin Tag und Nacht über die Rufbereitschaft zu erreichen. Die pflegerische Versorgung wird rund um die Uhr sichergestellt.